Malta International Airport (MLA) Fahrzeugvermietung
Luqa LQA 4000
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Details zur Station
Malta International Airport, Luqa LQA 4000, MT
Service an der Station
Abholung außerhalb der Geschäftszeiten
Verfügbar
Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten
Verfügbar
Wichtige Fakten und Richtlinien
Zusätzliche Fahrer müssen alle Mieteranforderungen erfüllen. Zusätzliche Fahrer können bei jeder Vermietstation zum Vertrag hinzugefügt werden. Für zusätzliche Fahrer wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.
Abholung außerhalb der Geschäftszeiten verfügbar. Es fallen zusätzliche Servicegebühren an.
Bei Anmietung eines Fahrzeugs müssen alle Fahrer mindestens 25 Jahre alt sein. Personen im Alter von 21 bis 24 Jahren können Fahrzeuge der Kleinst-, Kompakt-, Mittel-, Standard- und Oberklasse mieten. Für andere Fahrzeugklassen gibt es kein Mindestalter. Das Höchstalter für die Anmietung eines Fahrzeugs ist 75 Jahre. Für Mieter zwischen 21 und 24 Jahren fällt ein Zuschlag an.
Es ist nicht erlaubt, ein Fahrzeug außerhalb der Inseln Malta und/oder Gozo zu fahren.
Lieferung und Abholung sind auf Anfrage möglich. Weitere Informationen erhalten Sie direkt an der Station. Es fallen zusätzliche Gebühren für Lieferung und Abholung an.
Die Haftungsbeschränkung mit Diebstahlschutz (CDWTP) reduziert die Selbstbeteiligung bei Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeugs, wenn keine verantwortliche Drittpartei festgestellt wird. Ist CDWTP nicht in der Reservierung enthalten, kann sie am Mietschalter erworben werden. Wenn diese erworben oder bei der Reservierung eingeschlossen wird, haben die Fahrzeugklassen Kleinstwagen und Kleinwagen eine Selbstbeteiligung von 1.200,00 EUR, die Klassen Kompaktwagen und Kompakt SUV haben eine Selbstbeteiligung von 1.500,00 EUR und für die Klassen Mittelklasse SUV, Premiumklasse, Luxusklasse sowie für Kleinbusse gilt eine Selbstbeteiligung von 2.000,00 EUR.
Vor dem Erwerb der Haftungsbeschränkung mit Diebstahlschutz (CDWTP) sollten Sie überprüfen, ob Ihre private Versicherung Schäden, Diebstahl, Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp- oder Verwahrungskosten ausreichend abdeckt. Wird CDWTP abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. CDWTP ist keine Versicherung.
Sie müssen das Fahrzeug mit der gleichen Menge Kraftstoff zurückgeben, die auch zu Beginn der Vermietung vorhanden war, wie im Mietvertrag angegeben. Wenn Sie das Fahrzeug mit weniger Kraftstoff zurückgeben, müssen Sie zu den in der Station angezeigten Preisen für die Menge an Kraftstoff bezahlen, die nötig ist, um die im Mietvertrag angegebene Menge an Kraftstoff zu erreichen. Der fehlende Kraftstoff wird mit 2,00 EUR pro Liter zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von 25,00 EUR inkl. MwSt. abgerechnet.
Alle Kreditkarten namhafter Anbieter (ausgestellt von Visa, Mastercard oder American Express) werden akzeptiert. Debitkarten, Prepaidkarten, Bargeld, Schecks sowie Karten von Diners Club und Discover Card werden nicht akzeptiert. Alle vorgelegten Karten müssen auf den Namen des Mieters ausgestellt sein. Zum Zeitpunkt der Anmietung werden eine Kaution in Höhe von 500,00 EUR sowie eine Anzahlung in Höhe der geschätzten Mietkosten einbehalten.
Der Pannendienstschutz (RAP) ist ein optionaler 24-Stunden-Notdienst, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5 l Kraftstoff umfasst. Der Mieter zahlt eine Tagesgebühr, die alle Pannendienste abdeckt. Vor dem Kauf des Pannenschutzes (RAP) wird empfohlen, festzustellen, ob die persönliche Deckung ausreicht, um diese Gebühren abzudecken. Wird der Pannenschutz (RAP) abgelehnt, muss der Mieter die entsprechenden Gebühren zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. RAP ist keine Versicherung.
Alle Fahrer müssen einen gültigen Führerschein vorlegen. Wenn sich die Sprache des Führerscheins und dessen Alphabet von denen des Mietlandes unterscheiden, ist auch ein internationaler Führerschein erforderlich. Zur Vermeidung möglicher Bußgelder raten wir Mietern, eigenständig zu prüfen, ob ausländische Fahrer einen internationalen Führerschein mitführen müssen. Mieter mit einem Führerschein aus einem Land, das nicht dem Abkommen über internationale Führerscheine angehört, sollten eine beglaubigte Übersetzung mit sich führen.
Alle Mieter müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Führerscheine aus Nicht-EU-Ländern sind ab dem Stempeldatum im Reisepass des Mieters bis zu 6 Monate gültig. Nach Ablauf der sechs Monate ist ein in der EU ausgestellter Führerschein gesetzlich vorgeschrieben.
Bitte beachten Sie, dass wir uns das Recht vorbehalten, bei Bedarf zusätzliche Ausweispapiere anzufordern oder weitere Prüfungen der Identität durchzuführen, die eine entsprechende Prüfung bei einer externen Organisation beinhalten können.
Personen, die nach Malta reisen, müssen auch einen Nachweis über die Rückreise und die Unterkunft in Malta vorlegen.
Die Fahrerlaubnis muss zu Beginn der Anmietung seit mindestens 12 Monaten behördlich ausgestellt sein.
Eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und im Mietpreis inbegriffen. Die Haftpflichtversicherung deckt eine von unserem Versicherer festgelegte Summe pro Unfall, Personenschaden, Sachschaden oder Tod ab. Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung werden jährlich zum 1. Januar angepasst. Die Haftpflichtversicherung deckt keine Verletzungen beim Fahrer des Mietfahrzeugs ab. Abgesichert sind Dritte sowie Mitfahrer. Sie deckt auch nicht das Eigentum des Mieters oder Schäden an einem mit dem Mietfahrzeug verbundenen Gefährt ab (z. B. Wohnwagen oder Anhänger).