Toulouse–Blagnac Airport (TLS) Fahrzeugvermietung
31700 Blagnac
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Details zur Station
Enterprise Rent A Car, AEROPORT DE TOULOUSE BLAGNAC, 31700 Blagnac, FR
Service an der Station
Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten
Verfügbar
Stationen in der Nähe
Matabiau Sncf64 BOULEVARD PIERRE SEMARD 31500 Toulouse, N FR +33 5 61 62 02 96
Wichtige Fakten und Richtlinien
Die Mietbedingungen gelten auch für alle zusätzlichen Fahrer. Es wird eine Gebühr von 10,00 EUR pro Tag zzgl. MwSt. erhoben, mit einer Höchstgebühr von 100,00 EUR für 10 Tage.
Um ein Fahrzeug der Kategorie Mini oder Economy zu mieten, muss der Mieter mindestens 21 Jahre alt sein, für die Kategorien Kompakt, Mittelklasse, Standard, Allrad, SUV, Minivan 24 Jahre, für Premium und Luxusfahrzeuge 30 Jahre und für Lieferwagen 23 Jahre. Auf alle Fahrer im Alter von unter 25 Jahren entfällt eine zusätzliche Tagesgebühr. Die Fahrer müssen seit mindestens einem Jahr im Besitz eines Führerscheins sein.
Grenzüberschreitende Fahrten nach Albanien, Weißrussland, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Griechenland, Ungarn, Irland, Lettland, Litauen, Polen, Republik Mazedonien, Rumänien, Russland, Serbien und Montenegro, Slowakische Republik, Slowenien, Türkei, Ukraine und auf die Kanarischen Inseln sind nicht gestattet. Grenzüberschreitende Fahrten nach Andorra, Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Spanien, Italien, Luxemburg, Norwegen, Portugal, Schweden, in die Schweiz und in das Vereinigte Königreich sind ohne Zusatzkosten gestattet. Grenzüberschreitende Fahrten nach Korsika, Sardinien und auf die Balearen sind gestattet, wenn das Fahrzeug auf dem europäischen Festland zurückgegeben wird. Für Fahrzeuge, die auf die Kanalinseln gebracht werden, kann keinerlei Pannen- oder Unfallhilfe in Anspruch genommen werden. Fahrzeuge, die nach Korsika gebracht werden, müssen nach Kontinentaleuropa zurückgebracht werden. Bitte beachten Sie folgenden Hinweis für Deutschland: Für Fahrten innerhalb von Berlin, Köln und Hannover benötigt man eine "Umweltplakette", aus der die Fahrzeugemissionen hervorgehen. Ohne diese Plakette kann der Fahrer mit einem Bußgeld von bis zu 40,- EUR belangt werden, auch wenn das Fahrzeug im Ausland gemeldet ist. Sollte das Fahrzeug nicht über eine Umweltplakette verfügen, kann diese in den meisten Tankstellen erworben werden. Aufgrund einer Änderung der gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland müssen Fahrzeuge, die bei Schnee und Eis über die Grenze nach Deutschland fahren, mit Winterreifen ausgestattet sein. Wenn Kunden von der Polizei angehalten werden und sich herausstellen sollte, dass sie nicht über geeignete Winterreifen verfügen, wird an Ort und Stelle ein Bußgeld verhängt. BITTE BEACHTEN SIE, DASS ALLE IN FRANKREICH ANGEMIETETEN MIETWAGEN AN DER GENFER GRENZE ZUR SCHWEIZ WIEDER AUF DIE FRANZÖSISCHE SEITE ÜBERFÜHRT WERDEN MÜSSEN, UM Einweg-ABGABEGEBÜHREN ZU VERMEIDEN. DESWEGEN FALLEN FÜR ALLE AN DER FRANZÖSISCHEN SEITE DER GENFER GRENZE ZUR SCHWEIZ ABGEHOLTEN UND AUF DER SCHWEIZER SEITE DER GENFER GRENZE ABGESTELLTEN FAHRZEUGE eine Einweg-GEBÜHR (ABGABEGEBÜHR) VON %u201AEUR 120 AN.
Die Haftungsbeschränkung reduziert Ihre Haftung bei Beschädigung und/oder Diebstahl des Fahrzeugs.
Wenn die Haftungsbeschränkung (DW) in Ihrer Reservierung enthalten ist, beträgt die Selbstbeteiligung für alle Fahrzeuge 1.000,00 EUR, mit Ausnahme von Premium-Fahrzeugen, SUVs, MPV und Vans, bei denen die Selbstbeteiligung 1.500,00 EUR beträgt Wenn keine Haftungsbeschränkung in Ihrer Reservierung enthalten ist, kann sie gesondert erworben werden. Eine Selbstbeteiligung entfällt. Kunden, die eine unabhängige und verifizierte Erklärung abgeben, alle Kosten für Beschädigung und Diebstahl des Fahrzeugs zu tragen bzw. anderweitig versichert zu haben, können die Haftungsbeschränkung ablehnen. Sie sollten prüfen, ob Ihre private Versicherung Schäden, Diebstahl, Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung sowie Abschlepp-, Lagerungs- oder Pfändungskosten ausreichend abdeckt. Wenn Sie die Haftungsbeschränkung ablehnen, tragen Sie die entsprechenden Kosten und müssen anschließend bei Ihrer Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. Die Haftungsbeschränkung ist keine Versicherung.
Wenn Sie Fragen zu Schäden an Ihrem Mietfahrzeug besprechen oder Einspruch einlegen möchten, wenden Sie sich bitte über folgende Kontaktinformationen an das Vermietungsunternehmen: fr.accidents@ehi.com, 00 33 (0) 144386015.
Der Haftungsausschluss ist ein optionales Produkt, das nur erhältlich ist, wenn die Haftungsbeschränkung in Ihrem Preis enthalten ist. Dieses Produkt reduziert die jeweiligen Selbstbeteiligungskosten (siehe Konditionen der Haftungsbeschränkung) auf null. Der Haftungsausschluss ist keine Versicherung. Vor dem käuflichen Erwerb sollten Sie überprüfen, ob Ihre private Versicherung Schäden, Diebstahl, Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung sowie Abschlepp-, Lagerungs- oder Pfändungskosten ausreichend abdeckt. Wenn Sie den Haftungsausschluss ablehnen, müssen Sie die entsprechenden Selbstbeteiligungskosten zahlen und bei Ihrer Versicherung eine Erstattung beantragen.
Sie müssen das Fahrzeug mit der gleichen Menge Kraftstoff zurückgeben, die auch zu Beginn der Vermietung vorhanden war, wie im Mietvertrag angegeben. Wenn Sie das Fahrzeug mit weniger Kraftstoff zurückgeben, müssen Sie für die Menge an Kraftstoff bezahlen, die nötig ist, um die im Mietvertrag angegebene Menge an Kraftstoff zu erreichen, zuzüglich einer Auftankgebühr in Höhe von 15 EUR. Optionale Kraftstoffrichtlinien sind an teilnehmenden Vermietungsstationen verfügbar.
Kunden müssen einen vollständigen und gültigen Führerschein vorlegen, in dessen Besitz sie seit mindestens einem Jahr sind. Die Fahrerlaubnis muss in lateinischer Schrift ausgefertigt sein. Ein internationaler Führerschein ist nur dann gültig, wenn er zusammen mit der nationalen Fahrerlaubnis vorgelegt wird. Außerdem muss der Kunde seinen Personalausweis oder Reisepass, ein Rückreiseticket für Bahn oder Flugzeug sowie eine lokale Festnetznummer vorlegen, keine Mobiltelefonnummer. Aufgrund erhöhten Diebstahlrisikos ist der Nachweis einer Heimatadresse aller inländischen Mieter (nur französische Einwohner) bei der Anmietung erforderlich. Als Beweisdokument für eine Adresse in Frankreich gilt eine Rechnung der EDF, GDF, der französischen Telekom oder eines anderen Festnetzanbieters.
Zahlungen werden nur per American Express, MasterCard, Visa oder anderen gängigen Kreditkaten akzeptiert, die auf den Namen des Mieters ausgestellt sind. Neben den Kosten für die Fahrzeugmiete muss eine Kaution in Höhe von 250,- EUR hinterlegt werden. Wenn Sie einen kleinen Lieferwagen mit einem Ladevolumen von weniger als 12 m³ mieten, beträgt die Kaution 500,-EUR. Für Premiumwagen und Lieferwagen mit einem Ladevolumen von mehr als 12 m³ beträgt die Kaution 1.000,- EUR. Können Sie die für die Vorauszahlung der Anmietung verwendete Karte bei der Abholung des Mietfahrzeugs nicht vorlegen, fällt eine zusätzliche Kaution von 200 € an.
National bietet einen Pannendienstschutz (Roadside Assistance Protection, RAP) an. Der Pannendienstschutz ermöglicht National-Kunden, ihre finanzielle Haftung in den folgenden Fällen vollständig zu eliminieren: Kosten für die Reparatur oder Ersetzung von Reifen (ohne Felgen) und Scheiben (nicht im Zusammenhang mit größeren Reparaturen), Kosten für den Ersatz von Schlüsseln sowie alle Kosten für Abschleppen und Leistungen vor Ort, die bei einem Fehler des Mieters durch den von uns gewählten Pannendienstanbieter anfallen. Der Pannendienstschutz befreit Sie nicht von diesen Kosten, wenn Ihrerseits ein Verstoß gegen den Mietvertrag vorliegt. Der Pannendienstschutz ist ein optionales Produkt. Vor dem Kauf sollten Sie prüfen, ob Ihre private Abdeckung ausreichend ist. Wenn Sie RAP ablehnen, müssen Sie die entsprechenden Kosten zahlen und anschließend bei Ihrer Versicherung eine Erstattung beantragen. RAP ist keine Versicherung.
Alle Fahrer müssen einen gültigen Führerschein vorlegen. Wenn sich die Sprache des Führerscheins und dessen Alphabet von denen des Mietlandes unterscheiden, ist auch ein internationaler Führerschein erforderlich. Zur Vermeidung möglicher Bußgelder raten wir Mietern, eigenständig zu prüfen, ob ausländische Fahrer einen internationalen Führerschein mitführen müssen. Mieter mit einem Führerschein aus einem Land, das nicht dem Abkommen über internationale Führerscheine angehört, sollten eine beglaubigte Übersetzung mit sich führen.
Alle Mieter müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Alle Fahrer müssen seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen und vollwertigen Führerscheins sein. Alle französischen Mieter müssen einen Nachweis ihrer Privatadresse in Frankreich in Form einer Rechnung eines Versorgungs- oder Telekommunikationsunternehmens vorlegen. Kunden, die ihr Mietfahrzeug am Flughafen Roissy Charles de Gaulle abholen, müssen eine französische Festnetznummer sowie eine gültige Bordkarte oder ein Zugticket für eine Hauptbahnstrecke vorlegen, auf dem die Ankunft am Flughafen Roissy Charles de Gaulle innerhalb der 24 Stunden vor Beginn der Anmietung ersichtlich ist.
Bitte beachten Sie, dass wir uns das Recht vorbehalten, bei Bedarf zusätzliche Ausweispapiere anzufordern oder weitere Prüfungen der Identität durchzuführen, die eine entsprechende Prüfung bei einer externen Organisation beinhalten können.
Wenn Großbritannien aus der Europäischen Union (EU) austritt, können sich die Anforderungen für Inhaber von britischen Führerscheinen in EU-Mitgliedsländern ändern. Bitte überprüfen Sie die Anforderungen, bevor Sie Ihre Reise antreten. Informationen der britischen Regierung finden Sie unter https://www.gov.uk/guidance/prepare-to-drive-in-the-eu-after-brexit