Bordeaux Airport (BOD) Fahrzeugvermietung
33700 Merignac, B
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Details zur Station
Enterprise Rent A Car, 237B AVENUE DE LARGONNE, 33700 Merignac, B, FR
Service an der Station
Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten
Verfügbar
Stationen in der Nähe
137 Rue Des Terres De Bordes 33800 Bordeaux, B FR +33 5 56 92 19 62
Wichtige Fakten und Richtlinien
Die Mietbedingungen gelten auch für alle zusätzlichen Fahrer. Es wird eine Gebühr von 10,00 EUR pro Tag zzgl. MwSt. erhoben, mit einer Höchstgebühr von 100,00 EUR für 10 Tage.
Um ein Fahrzeug der Kategorie Mini oder Economy zu mieten, muss der Mieter mindestens 21 Jahre alt sein, für die Kategorien Kompakt, Mittelklasse, Standard, Allrad, SUV, Minivan 24 Jahre, für Premium und Luxusfahrzeuge 30 Jahre und für Lieferwagen 23 Jahre. Auf alle Fahrer im Alter von unter 25 Jahren entfällt eine zusätzliche Tagesgebühr. Die Fahrer müssen seit mindestens einem Jahr im Besitz eines Führerscheins sein.
Fahrzeuge können in Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Großbritannien, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schweden, in der Schweiz und in Spanien gefahren werden. Für alle grenzüberschreitenden Reisen wird ein Zuschlag in Höhe von 55,00 EUR erhoben, der am Mietschalter zu entrichten ist. Die Fahrzeuge müssen auf das französische Festland zurückgebracht werden.
Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Mietstation über seine Pläne, das Land mit dem Fahrzeug zu verlassen, zu informieren und eine Genehmigung dafür einzuholen. Jede Bewegung des Fahrzeugs außerhalb der vorab genehmigten Länder verstößt gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Anmietung. Die Haftung ist entsprechend geregelt.
Bitte beachten Sie, dass wir keine zusätzliche Ausrüstung bereitstellen können, die für Fahrten im Ausland erforderlich sein kann (z. B. Alkoholtester, Warndreiecke, Erste-Hilfe-Kästen usw.) und dass die Verantwortung dafür beim Fahrer liegt. Kunden müssen daher alle Anforderungen des Ziellandes und aller Länder oder Regionen kennen, die sie durchqueren. Eine Liste der Anforderungen finden Sie z. B. auf der Website des AA unter www.theaa.com.
Falls in der Reservierung enthalten, liegt die Selbstbeteiligung für Kleinst-, Klein-, Kompakt- und Mittelklassewagen und Kompakt SUVs bei 1.500 EUR. Für Standardwagen, Minivans mit bis zu 7 Sitzplätzen sowie alle anderen SUVs liegt die Selbstbeteiligung bei 2.500 EUR. Für Fahrzeuge der Elite-, Premium- und Luxusklasse sowie Kleinbusse mit 9 Plätzen liegt die Selbstbeteiligung bei 3.500 EUR.
Falls in der Reservierung enthalten, liegt die Selbstbeteiligung für Kleinst-, Klein-, Kompakt- und Mittelklassewagen und Kompakt SUVs bei 1.500 EUR. Für Standardwagen, Minivans mit bis zu 7 Sitzplätzen sowie alle anderen SUVs liegt die Selbstbeteiligung bei 2.500 EUR. Für Fahrzeuge der Elite-, Premium- und Luxusklasse sowie Kleinbusse mit 9 Plätzen liegt die Selbstbeteiligung bei 3.500 EUR.
Bei Kleintransportern liegt die Selbstbeteiligung bei 1.500 EUR, bei mittelschweren und Mittelklasse-Transportern bei 2.500 EUR und bei Transportern mit Hebebühne bei 3.500 EUR.
Vor dem Erwerb der Haftungsbeschränkung (DW) sollten Sie überprüfen, ob Ihre private Versicherung Schäden, Diebstahl, Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp-, Lagerungs- oder Pfändungskosten ausreichend abdeckt. Wird die Haftungsbeschränkung (DW) abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. Die Haftungsbeschränkung (DW) ist keine Versicherung.
Wenn Sie Fragen zu Schäden an Ihrem Mietfahrzeug besprechen oder Einspruch einlegen möchten, wenden Sie sich bitte über folgende Kontaktinformationen an das Vermietungsunternehmen: fr.accidents@ehi.com, 00 33 (0) 144386015.
Für alle Anmietungen, bei denen das Fahrzeug nicht an derselben Station zurückgegeben wird, an der es abgeholt wurde, fällt eine Gebühr für One-Way-Anmietungen an. Die One-Way-Gebühr variiert je nach Fahrzeugkategorie, Station und Abholdatum. Die genaue Höhe der One-Way-Gebühr wird während des Reservierungsvorgangs angezeigt, nachdem die Daten, die gewünschte Route und die Fahrzeugkategorie eingegeben wurden. Einwegmieten sind nur innerhalb vom französischen Festland zulässig.
Der Selbstbeteiligungsschutz (EP) ist eine optionale Deckung, die nur verfügbar ist, wenn die Haftungsbeschränkung (DW) im Preis enthalten ist. Der Selbstbeteiligungsschutz (EP) reduziert die jeweiligen Selbstbeteiligungskosten für alle Autos und SUVs auf Null. Bei Kleintransportern kann die Selbstbeteiligung auf 250 EUR reduziert werden, bei mittelschweren und Mittelklasse-Transportern auf 300 EUR und bei Transportern mit Hebebühne auf 350 EUR.
Wenn der Selbstbeteiligungsschutz (EP) in der Reservierung nicht bereits enthalten ist, kann dieser erworben werden. Vor dem Erwerb des Selbstbeteiligungsschutzes (EP) sollten Sie überprüfen, ob Ihre private Versicherung Schäden, Diebstahl, Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp-, Lagerungs- oder Pfändungskosten ausreichend abdeckt. Wird der Selbstbeteiligungsschutz (EP) abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren bis zu den Selbstbeteiligungskosten zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. Der Selbstbeteiligungsschutz (EP) ist keine Versicherung.
Sie müssen das Fahrzeug mit der gleichen Menge Kraftstoff zurückgeben, die auch zu Beginn der Vermietung vorhanden war, wie im Mietvertrag angegeben. Wenn Sie das Fahrzeug mit weniger Kraftstoff zurückgeben, müssen Sie für die Menge an Kraftstoff bezahlen, die nötig ist, um die im Mietvertrag angegebene Menge an Kraftstoff zu erreichen, zuzüglich einer Auftankgebühr in Höhe von 15 EUR. Optionale Kraftstoffrichtlinien sind an teilnehmenden Vermietungsstationen verfügbar.
Eine persönliche Unfallversicherung (PAI) und eine Reisegepäckversicherung (PEC) sind gegen eine zusätzliche tägliche Gebühr erhältlich. PAI/PEC bietet bestimmte Leistungen für den Mieter und betroffene Mitfahrer bei Verletzungen und Unfall mit Todesfolge und versichert das persönliche Eigentum des Mieters und der Mitfahrer während der Reise. Dies ist nur eine Zusammenfassung. Der Erwerb von PAI/PEC ist optional und keine Voraussetzung für die Anmietung eines Fahrzeugs. Die Deckung durch PAI/PEC überschneidet sich ggf. mit Ihrer bestehenden Deckung. Sie sollten prüfen, ob Ihre private Versicherung ausreichend ist. Die Versicherungsdeckung durch PAI/PEC darf 44 Tage und/oder eine von der Dauer des Mietzeitraums unabhängige Maximalgebühr von 200 € nicht überschreiten und unterliegt der Einhaltung der Geschäftsbedingungen des Mietvertrags.
Alle EC- und Kreditkarten namhafter Anbieter (ausgestellt von Visa, Mastercard oder American Express) werden akzeptiert. Alle vorgelegten Karten müssen auf den Namen des Mieters ausgestellt sein. Zum Zeitpunkt der Anmietung werden eine Kaution sowie eine Anzahlung in Höhe der geschätzten Mietkosten einbehalten. Für Fahrzeuge der Kategorien Kleinstwagen, Kleinwagen, Kompakt-, Mittel- und Standardklasse sowie Kleinbusse fällt eine Kaution in Höhe von 250,00 EUR an. Für Fahrzeuge der Kategorien Elitewagen, Oberklassewagen, Premium- und Luxusklasse sowie Cabrios beträgt die Kaution 1.000,00 EUR. Für Transporter beträgt die Kaution 500,00 EUR. Bargeld und „Cheques vacances“ werden nur am Ende der Anmietung als Zahlungsmittel akzeptiert. Die anfänglichen Gebühren müssen mit einer gültigen EC- oder Kreditkarte bezahlt werden.
Der Pannenschutz (RAP) ist ein optionales Versicherungsprodukt und ermöglicht dem Kunden den Erlass seiner finanziellen Haftung. RAP deckt Reifen (mit Ausnahme der Felge), Kosten für Ersatzschlüssel sowie alle Bergungs- und Anrufgebühren ab, die von unseren ausgewählten Pannenhilfeanbietern aufgrund eines durch den Mieter verursachten Fehlers erhoben werden. Der Pannenschutz (RAP) greift nicht, wenn ein Verstoß gegen die Mietvereinbarung vorliegt. Vor dem Kauf des Pannenschutzes (RAP) wird empfohlen, festzustellen, ob die persönliche Deckung ausreicht, um diese Gebühren abzudecken. Wird der Pannenschutz (RAP) abgelehnt, muss der Mieter die entsprechenden Gebühren zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. RAP ist keine Versicherung.
Alle Fahrer müssen einen gültigen Führerschein vorlegen. Wenn sich die Sprache des Führerscheins und dessen Alphabet von denen des Mietlandes unterscheiden, ist auch ein internationaler Führerschein erforderlich. Zur Vermeidung möglicher Bußgelder raten wir Mietern, eigenständig zu prüfen, ob ausländische Fahrer einen internationalen Führerschein mitführen müssen. Mieter mit einem Führerschein aus einem Land, das nicht dem Abkommen über internationale Führerscheine angehört, sollten eine beglaubigte Übersetzung mit sich führen.
Alle Mieter müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Alle Fahrer müssen seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen und vollwertigen Führerscheins sein. Alle französischen Mieter müssen einen Nachweis ihrer Privatadresse in Frankreich in Form einer Rechnung eines Versorgungs- oder Telekommunikationsunternehmens vorlegen. Kunden, die ihr Mietfahrzeug am Flughafen Charles de Gaulle abholen, müssen eine französische Festnetznummer sowie eine gültige Bordkarte oder ein TGV-Zugticket vorlegen, auf dem die Ankunft am Flughafen Roissy Charles de Gaulle innerhalb der 24 Stunden vor Beginn der Anmietung ersichtlich ist. Nahverkehrszugtickets ab Paris werden nicht akzeptiert.
Bitte beachten Sie, dass wir uns das Recht vorbehalten, bei Bedarf zusätzliche Ausweispapiere anzufordern oder weitere Prüfungen der Identität durchzuführen, die eine entsprechende Prüfung bei einer externen Organisation beinhalten können.