Flughafen Madrid Barajas (MAD) Fahrzeugvermietung
28042 Madrid
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Details zur Station
Enterprise Rent A Car, AEROPUERTO DE BARAJAS, 28042 Madrid, ES
Wegbeschreibung
Bei Ankunft im Terminal 1,2 und 3 begeben Sie sich zum Terminal 1. Verlassen Sie das Flughafenterminal und begeben Sie sich zum gegenüberliegenden Parkhaus, in dem sich die Mietstation befindet. Bei Ankunft im Terminal 4 begeben Sie sich zum Erdgeschoss. Gehen Sie an den Mietschaltern vorbei und begeben Sie sich direkt nach draußen zum Parkhaus. Gehen Sie nach links bis zum hinteren Ende des Parkhauses. Dort befindet sich der Mietschalter.
Stationen in der Nähe
Estacion De ChamartinZONA DE RENT A CAR 28036 Madrid ES +34 913 23 59 70
Enterprise Rent A CarESTACION AVE ATOCHA 28045 Madrid ES +34 915 06 18 46
Enterprise Rent A CarPARKING PZA. ESPAÑA. PLANTA 1 28013 Madrid ES +34 915 42 50 15
Wichtige Fakten und Richtlinien
Der Preis für jeden zusätzlichen Fahrer beträgt 12,10 EUR (inkl. MwSt.) pro Tag, mit einer Höchstgebühr von 120,00 EUR (inkl. MwSt.) für 10 Tage. Informationen zu Beschränkungen hinsichtlich Fahrzeugklassen finden Sie im Abschnitt zu den Altersanforderungen.
Bitte parken Sie das Fahrzeug auf einem der Stellplätze von Enterprise Rent-A-Car. Schließen Sie das Fahrzeug ab und werfen Sie die Schlüssel in den Schlüsselkasten am Eingang unserer Filialen in den Terminals T1 bis T4 (Ankunftshalle).
Das Mindestalter für die Vermietung liegt bei 21 Jahren für alle Fahrzeugklassen, ausgenommen SKMD 6, FKMD 7, PKMD 8, PDMR J, LVMR M, FVMR V, IFMR W, ITMR Y, FFMR Z und LDAR T, für die ein Mindestalter von 25 Jahren gilt. Für Fahrer zwischen 21 und 24 Jahren wird ein Aufpreis von 12,50 EUR (einschl. MwSt.) pro Tag, mit einer Höchstgebühr von 125 EUR (einschl. MwSt.) pro Vermietung erhoben. Es gibt (unter Berücksichtigung der Gültigkeitsdauer und der Bestimmungen des Führerscheins) kein Höchstalter. Für Vermietungen auf den Kanarischen Inseln müssen die Fahrer für alle Fahrzeugklassen mindestens 22 Jahre alt sein und Ihren Führerschein seit mindestens zwei Jahren besitzen.
Fahrzeuge können ohne zusätzlich erforderlichen Schutz in Portugal, Andorra und auf Gibraltar gefahren werden. Gegen eine Gebühr für die Grenzüberschreitung können die Fahrzeuge zudem in folgenden Ländern gefahren werden: Deutschland, Österreich, Belgien, Frankreich, den Niederlanden, Italien, Luxemburg, Monaco und in der Schweiz (keine anderen Länder). Die Kosten für die Grenzüberschreitung betragen 55,00 EUR inkl. MwSt. und können am Schalter bezahlt werden. Der Kunde ist dazu verpflichtet, Enterprise am Schalter über seine Pläne, Spanien mit dem Fahrzeug zu verlassen, zu informieren und sich eine Genehmigung dafür einzuholen.
Die Haftungsbeschränkung reduziert Ihre Haftung für Beschädigungen oder den Diebstahl des Fahrzeugs und ist möglicherweise im Preis enthalten. Sollte sie nicht im Preis enthalten sein, sollten Sie vor dem käuflichen Erwerb überprüfen, ob Ihre private Versicherung Schäden, Diebstahl, Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung sowie Abschlepp-, Lagerungs- oder Pfändungskosten ausreichend abdeckt. Wenn Sie die Haftungsbeschränkung ablehnen, müssen Sie die entsprechenden Kosten zahlen und anschließend bei Ihrer Versicherung eine Erstattung beantragen. Die Haftungsbeschränkung ist keine Versicherung. Wenn die Haftungsbeschränkung im Preis enthalten ist, gelten die folgenden Selbstbeteiligungskosten: 800 € bei Kleintransportern, 950 € bei mittleren Transportern sowie Kleinst- und Kleinwagen, 1050 € bei Kompaktwagen, Kompaktvans, Mini-Mehrzweckfahrzeugen (Mini-MPVs), Premium-Kompaktwagen und Minivans 5+2, 1150 € bei Mittelklassewagen, Standardwagen, SUVs und Minivans, 1400 € bei Minibussen mit 9 Plätzen, kleinen Premiumwagen und 1500 € bei Premiumwagen. Wenn keine Haftungsbeschränkung in Ihrer Buchung enthalten ist, kann sie gesondert erworben werden. Die Selbstbeteiligungskosten betragen bei allen Fahrzeugklassen und kleinen Transportern 0 €, bei mittleren Transportern 200 € und bei großen Transportern 950 €.
Wenn Sie Fragen zu Schäden an Ihrem Mietfahrzeug besprechen oder Einspruch einlegen möchten, wenden Sie sich bitte über folgende Kontaktinformationen an das Vermietungsunternehmen: es.dru@ehi.com , +34 917821011
Der Haftungsausschluss ist ein optionales Produkt, das nur erhältlich ist, wenn die Haftungsbeschränkung in Ihrem Mietpreis enthalten ist. Dieses Produkt reduziert die jeweiligen Selbstbeteiligungskosten (siehe Konditionen der Haftungsbeschränkung). Mit dem Haftungsausschluss entfällt die Selbstbeteiligung bei allen Fahrzeugen, außer bei mittleren Transportern, für die eine Selbstbeteiligung von 200 € gilt. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei großen Transportern. Der Haftungsausschluss ist keine Versicherung. Vor dem käuflichen Erwerb sollten Sie überprüfen, ob Ihre private Versicherung Schäden, Diebstahl, Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung sowie Abschlepp-, Lagerungs- oder Pfändungskosten ausreichend abdeckt. Wenn Sie den Haftungsausschluss ablehnen, müssen Sie die entsprechenden Selbstbeteiligungskosten zahlen und bei Ihrer Versicherung eine Erstattung beantragen.
Ihr Fahrzeug wird bei Beginn der Vermietung vollgetankt bereitgestellt. Sie müssen das Fahrzeug auch vollgetankt zurückgeben. Wenn Sie das Fahrzeug mit weniger Kraftstoff zurückgeben, müssen Sie die noch fehlende Kraftstoffmenge bis zur Erreichung der in der Mietvereinbarung angegebenen vollen Tankfüllung zuzüglich einer Auftankgebühr in Höhe von 18 EUR bezahlen.
Optionale Kraftstoffrichtlinien sind an teilnehmenden Stationen verfügbar.
Mieter mit in nicht-lateinischer Schrift ausgestellten Führerscheinen sowie mit Führerscheinen aus Nicht-EU-Ländern müssen einen internationalen Führerschein und ihren eigenen Führerschein aus ihrem Wohnland vorlegen.
Alle Fahrer müssen seit mindestens einem Jahr im Besitz eines vollständig gültigen Führerscheins sein.
Alle Fahrer müssen grundsätzlich zu ihrem Führerschein einen gültigen Pass oder Personalausweis vorlegen, wenn der Führerschein nicht in lateinischer Schrift oder in einem Land außerhalb der EU ausgestellt ist.
Nach spanischem Recht müssen jetzt Mietfahrzeuge während der Gültigkeit der Vermietung eine Kopie der Mietvereinbarung mit sich führen.
Bei Aufforderung durch Polizei oder Guardia Civil ist die gültige Mietvereinbarung vorzulegen. Wenn die Gültigkeitsdauer überschritten ist, muss der Mieter ein Bußgeld in Höhe von 1.001 EUR zahlen. Es ist daher erforderlich, dass eine mögliche Verlängerung vom Mieter persönlich an einer unserer Vermietstationen vorgenommen wird. Dies ist nicht per Telefon, E-Mail o. dgl. möglich. Selbst wenn das Fahrzeug in Enterprise-Datensätzen registriert ist, gilt, dass eine Bußgeldzahlung fällig ist, wenn die Mietvereinbarung nicht im Fahrzeug mitgeführt wird. Diese Bußgeldzahlung kann nicht durch späteres Vorlegen der Dokumente aufgehoben werden.
Die folgenden größeren Kreditkarten werden in Spanien akzeptiert: Visa, MasterCard und American Express. Darüber hinaus werden Visa- und MasterCard-Bankkarten akzeptiert. Die vorgelegte Karte muss auf den Namen des Fahrzeugmieters ausgestellt sein. Zusätzlich zu den erwarteten Kosten für die Vermietung muss für alle Fahrzeuge eine Kaution in Höhe von 150 EUR hinterlegt werden, mit Ausnahme der folgenden Fahrzeugklassen, für die eine höhere Kaution erforderlich ist: Premiumwagen 300 EUR, Großraum-SUVs und Luxuswagen 400 EUR. Barzahlungen sind möglicherweise zulässig (Informationen hierzu erhalten Sie von der Vermietungsstation), die Kaution muss jedoch über eine Kredit- oder Bankkarte auf den Namen des Mieters hinterlegt werden und die Höhe der Kaution beträgt mindestens 300 EUR.
National bietet einen Pannendienstschutz (Roadside Assistance Protection, RAP) an. Der Pannendienstschutz ermöglicht National-Kunden, ihre finanzielle Haftung in den folgenden Fällen vollständig zu eliminieren: Kosten für die Reparatur oder Ersetzung von Reifen (ohne Felgen) (nicht im Zusammenhang mit größeren Reparaturen), Kosten für den Ersatz von Schlüsseln sowie alle Kosten für Abschleppen und Leistungen vor Ort, die bei einem Fehler des Mieters durch den von uns gewählten Pannendienstanbieter anfallen. Der Pannendienstschutz befreit Sie nicht von diesen Kosten, wenn Ihrerseits ein Verstoß gegen den Mietvertrag vorliegt. Der Pannendienstschutz ist ein optionales Produkt. Vor dem Kauf sollten Sie prüfen, ob Ihre private Abdeckung ausreichend ist. Wenn Sie RAP ablehnen, müssen Sie die entsprechenden Kosten zahlen und anschließend bei Ihrer Versicherung eine Erstattung beantragen. RAP ist keine Versicherung.
Anforderungen an den Führerschein – Mieter mit in nicht-lateinischer Schrift ausgestellten Führerscheinen sowie mit Führerscheinen aus Nicht-EU-Ländern müssen einen internationalen Führerschein und ihren eigenen Führerschein aus ihrem Wohnland vorlegen. Alle Fahrer müssen seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Alle Fahrer müssen grundsätzlich ihren Führerschein und einen gültigen Pass vorlegen. Ein Personalausweis kann verwendet werden, wenn er in lateinischer Schrift ausgestellt ist. Dies ist nur für EU-Mitgliedsländer möglich. Nach spanischem Recht müssen jetzt alle Mietfahrzeuge während der Gültigkeit der Vermietung eine Kopie der Mietvereinbarung mit sich führen. Bei Aufforderung durch Polizei oder Guardia Civil ist die gültige Mietvereinbarung vorzulegen. Wenn die Gültigkeitsdauer überschritten ist, muss der Mieter ein Bußgeld in Höhe von 1001,00 EUR zahlen. Eine mögliche Verlängerung muss vom Mieter persönlich an einer unserer Vermietstationen verarbeitet werden. Dies ist nicht per Telefon, E-Mail o. dgl. möglich. Wenn das Fahrzeug in National-Datensätzen registriert ist und die Verlängerung der Mietzeit nicht im Fahrzeug mitgeführt wurde, wird eine Bußgeldzahlung fällig. Diese Bußgeldzahlung kann nicht durch späteres Vorlegen der Dokumente aufgehoben werden.
Die Haftpflichtversicherung ist obligatorisch und versichert den Fahrer und den Eigentümer im Falle von Ansprüchen Dritter gegen ihn aufgrund von Schäden, die durch das Mietfahrzeug verursacht wurden. Eine Haftpflichtversicherung ist im Preis enthalten. Die Deckung ist auf 135 Millionen EUR begrenzt.