Burgas Airport (BOJ) Fahrzeugvermietung
Bourgas 8016
Eine Reservierung vornehmen
Details zur Station
Bourgas Airport Arrivals Hall, Bourgas 8016, BG
Wichtige Fakten und Richtlinien
Die Zahl der zusätzlichen Fahrer pro Anmietung ist auf zwei beschränkt. Die Gebühr für weitere Fahrer beträgt 3,60 EUR pro Tag bei einer Höchstgebühr von 36,00 EUR pro Anmietung. Die Mietbedingungen gelten auch für alle zusätzlichen Fahrer. Alle angegebenen Gebühren verstehen sich inkl. MwSt.
Abholungen außerhalb der Geschäftszeiten sind auf Anfrage gegen eine Gebühr von 24 EUR zzgl. MwSt. möglich. Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten – Am Schalter steht kein Einwurfkasten zur Verfügung. Ein Alamo-Mitarbeiter muss zum Zeitpunkt der Fahrzeugrückgabe vor Ort sein. Für diesen Service wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 24 EUR plus MwSt. berechnet. Das Fahrzeug muss auf dem Parkplatz abgestellt werden; die Stellplätze der verschiedenen Mietwagenfirmen sind gekennzeichnet. Der Kunde wird gebeten, keine Kopie des Mietvertrags im Fahrzeug zu hinterlassen. Bei Abholung des Mietfahrzeugs wird der Mieter gebeten, seine Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben.
Das Mindestalter des Fahrers liegt bei 21 Jahren für die Fahrzeugklassen Kleinstwagen und Kleinwagen.
Das Mindestalter des Fahrers liegt bei 23 Jahren für die Fahrzeugklassen Kompakt, Mittelklasse und Großraum.
Das Höchstalter des Fahrers liegt für alle Kategorien bei 75 Jahren.
Für alle Fahrer unter 23 Jahren (21 bis 22 Jahre) wird für die Fahrzeugklassen Kompakt, Mittelklasse, Standard und Großraum ein Zuschlag für junge Fahrer in Höhe von 3,00 EUR pro Tag zzgl. MwSt. erhoben.
Grenzüberschreitende Fahrten
Grenzüberschreitenden Anmietungen: Sie können das Mietfahrzeug in bestimmte Länder außerhalb Bulgariens fahren. Es bestehen Einschränkungen. Grenzüberschreitende Anmietungen erfordern eine vorherige Genehmigung sowie einen Aufschlag von 5,00 EUR pro Tag und eine Gebühr von 50,00 EUR für die Grüne Karte.
Für grenzüberschreitenden Anmietungen sind nur Fahrten in folgende europäische Länder zulässig: Albanien, Belgien, Bosnien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Luxemburg, Moldawien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Kroatien, Italien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Serbien, Tschechische Republik, Mazedonien, Ungarn, Spanien und die Schweiz.
Grenzüberschreitende Anmietungen sind ausschließlich für die oben aufgeführten Länder zulässig.
Ausstellung einer Grünen Karte: Die Mindestzeit für die Ausstellung einer Grünen Karte beträgt 5 Werktage. Die Grüne Karte deckt das gemietete Fahrzeug mit einer Basisversicherung (TPI) ab, solange sich das Fahrzeug innerhalb der Grenzen des Landes befindet, für das die Grüne Karte ausgestellt ist. Pannenhilfe – Bei Fahrten in die oben aufgeführten Länder sind Ersatzfahrzeuge verfügbar, mit Ausnahme von Albanien, Bosnien, Moldawien und Montenegro.
Die Haftungsbeschränkung (CDW) ist ein optionales Versicherungsprodukt, das die finanzielle Haftung des Fahrers bei Beschädigungen des Mietfahrzeugs auf den Selbstbeteiligungsbetrag reduziert. Der Mieter ist für den Gesamtwert des Fahrzeugs haftbar, wenn dieses Versicherungsprodukt nicht erworben wird, oder wenn im Falle eines Unfalls kein Polizeibericht an das Vermietungsunternehmen übermittelt wird. Alle Preise verstehen sich ausschl. MwSt.
Kleinst- u. Kleinwagen 11,00 EUR pro Tag – Selbstbeteiligung 400,00 EUR.
Fahrzeugklassen Kompaktwagen, Mittelklassewagen u. Standardwagen 11,00 EUR pro Tag – Selbstbeteiligung 600,00 EUR.
Fahrzeugklassen Großraum 27,00 EUR pro Tag – Selbstbeteiligung 900,00 EUR.
Fahrzeugklassen Mittelklasse-SUV und Standard-SUV 20,00 EUR pro Tag– Selbstbeteiligung 900,00 EUR.
Wenn Sie Fragen zu Schäden an Ihrem Mietfahrzeug besprechen oder Einspruch einlegen möchten, wenden Sie sich bitte über folgende Kontaktinformationen an das Vermietungsunternehmen: office.national@mirkat.bg, 0035924390950
EINWEGVERMIETUNGEN IM INLAND SIND FÜR ALLE FAHRZEUGGRUPPEN ERLAUBT; HIERFÜR GELTEN FOLGENDE PREISE: FLUGHAFEN SOFIA NACH FLUGHAFEN BOURGAS ODER UMGEKEHRT 150 EUR ZZGL. MWST. FLUGHAFEN SOFIA NACH VARNA ODER UMGEKEHRT 180 EUR ZZGL. MWST. BOURGAS NACH VARNA ODER UMGEKEHRT 70 EUR ZZGL. MWST. EINWEGVERMIETUNGEN IM INLAND MÜSSEN IM VORAUS GEBUCHT WERDEN, DER MINDESTMIETZEITRAUM BETRÄGT 5 TAGE. ALLE EINWEGVERMIETUNGEN IM INLAND AUF ANFRAGE. Internationale One-Way-Anmietungen zu ausgewählten Stationen sind auf Anfrage ebenfalls möglich. Es wird eine Abgabegebühr erhoben. Der Gebührenbetrag variiert je nach Route und Zielstation. Für weitere Informationen zu Abgabegebühren, verfügbaren Routen und Bedingungen, wenden Sie sich bitte telefonisch an unsere Reservierungsabteilung unter 359 24390950.
BETANKUNGSRICHTLINIEN – KUNDEN MÜSSEN DAS FAHRZEUG VOLL BETANKT ODER MIT DERSELBEN MENGE AN KRAFTSTOFF WIE ZUM ZEITPUNKT DER ABHOLUNG ZURÜCKGEBEN, ANDERNFALLS WERDEN GEBÜHREN ERHOBEN. BLEIFREI/DIESEL – 1,50 EUR PRO LITER. ALLE KOSTEN VERSTEHEN SICH ZZGL. MEHRWERTSTEUER.
In Bulgarien sind Führerscheine aus allen EU-Ländern sowie aus den USA, Kanada, Neuseeland und Australien gültig. Militärführerscheine sind nicht zulässig. Fahrer müssen seit mindestens einem Jahr im Besitz des Führerscheins sein. Bei Führerscheinen, die nicht in lateinischer Schrift ausgestellt sind, ist ein internationaler Führerschein in Verbindung mit dem im Wohnsitzland ausgestellten Führerschein erforderlich.
Während der Wintersaison vom 1. November bis zum 31. März und bei winterlichen Wetterbedingungen sind in Bulgarien alle Mietfahrzeuge gemäß der lokalen Vorschriften mit Winterreifen ausgestattet. Winterreifen sind in allen Preisen enthalten.
Visa-, American Express-, Eurocard- und MasterCard-Kreditkarten werden akzeptiert. Alle vorgelegten Karten müssen auf den Namen des Mieters ausgestellt sein. Bei der Abholung werden die geschätzten Mietkosten von der Kreditkarte abgebucht und auf dieser wird ein Betrag in Höhe der Kaution blockiert. Die Kaution wird von der Bank des Karteninhabers wieder freigegeben, nachdem sie über die Rückgabe des Fahrzeugs benachrichtigt wurde. Die Kaution beträgt für jede Fahrzeugkategorie 450,00 EUR. Debitkarten, Bankkarten und Bargeld werden als Zahlungsmittel für die Anmietung oder zum Kauf zusätzlicher Produkte akzeptiert. Nur für Kleinstwagen wird die Kaution in bar akzeptiert und diese wird bis zur Rückgabe des Fahrzeugs einbehalten. Die Kaution muss mit einer gültigen Kreditkarte bezahlt werden. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Station.
BEI EINEM MECHANISCHEN VERSAGEN ODER UNFALL STEHT EINE PANNENHILFE ZUR VERFÜGUNG. BEI JEDER ART VON UNFALL ODER PANNE SOLLTE DER KUNDE DIE NIEDERLASSUNG, IN DER DIE ANMIETUNG ERFOLGTE, SOWIE DEN PANNENDIENST INFORMIEREN. DIE RUND UM DIE UHR ERREICHBAREN MOBILTELEFONNUMMERN FÜR UNSERE BULGARISCHEN STATIONEN LAUTEN: 00359 88 589 28 29 UND 00359 88 582 68 17 FÜR SOFIA, 00359 88 638 38 39 FÜR BURGAS SOWIE 00359 88 422 24 25 FÜR VARNA.
ALLE INFORMATIONEN ZUR PANNENHILFE, EINSCHLIESSLICH DER RUND UM DIE UHR BESETZTEN TELEFONNUMMER, BEFINDEN SICH AUF EINER KARTE IN DEN FAHRZEUGDOKUMENTEN IM FAHRZEUG. DIE RUND UM DIE UHR ERREICHBAREN TELEFONNUMMERN FÜR ANMIETUNG IN SOFIA ODER BURGAS LAUTEN 00359 889 91 89 88 BZW. 00359 29 11 46 SOWIE FÜR VARNA 00359 884 22 24 25.
WENN DAS FAHRZEUG IM AUSLAND MECHANISCHE ODER ANDERE PROBLEME HAT (EINSCHLIESSLICH UNFALL), IST DER MIETER FÜR DIE KOSTEN DES TRANSPORTS UND DER RÜCKHOLUNG DES MIETFAHRZEUGS VERANTWORTLICH. BEI EINEM UNFALL IST DER KUNDE VERPFLICHTET, INNERHALB VON 24 STUNDEN EINE KOPIE ALLER POLIZEIDOKUMENTE AN DIE MIETSTATION ZU SENDEN. DABEI MUSS EIN ORIGINALEXEMPLAR DES POLIZEIBERICHTS GESENDET WERDEN. BEI DER RÜCKGABE EINES BESCHÄDIGTEN FAHRZEUGS OHNE POLIZEIBERICHT WERDEN DEM MIETER ALLE KOSTEN IN RECHNUNG GESTELLT.
KUNDEN MÜSSEN EINEN VOLLSTÄNDIGEN UND GÜLTIGEN FÜHRERSCHEIN VORLEGEN, IN DESSEN BESITZ SIE SEIT MINDESTENS EINEM JAHR SIND. ALLE EU-FAHRERLAUBNISSE WERDEN AKZEPTIERT. KUNDEN MIT EINEM FÜHRERSCHEIN, DER NICHT IN LATEINISCHER SCHRIFT VERFASST IST, BENÖTIGEN EINEN FÜHRERSCHEIN/EINE GENEHMIGUNG IHRES DERZEITIGEN WOHNORTS. MILITÄRFÜHRERSCHEINE SIND NICHT ZULÄSSIG.